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Deutschland: Weltmeister im Marken anmelden
Nie zuvor wurden mit 87.000 Markenanmeldungen mehr Marken beim DPMA zur Anmeldung
gebracht als im Jahr 2000. Mit derzeit über 16 Millionen de-Domains und weiteren Millionen com/net/org-Domains
sind auch bei den Domainregistrierungen die Deutschen "Weltmeister".
Des Anwalts Freude
;-)
So sind juristische Konflikte in Zusammenhang mit Marken und Domains bereits vorprogrammiert. Streitwerte
zwischen 25.000 € bis 100.000 € sind hierbei die Regel. Oft erreicht den "glücklichen Besitzer"
einer Domain unvermittelt die Abmahnung durch einen Anwalt. Die Kosten für die Abmahnung liegen oft
zwischen 2.000 € bis 5.000 € wobei der eigene Anwalt ist noch
nicht berücksichtigt ist.
Das Internet ist nun einmal kein rechtsfreier Raum. Somit sind bei der Registrierung und der Vermarktung von
Domain-Namen eine Vielzahl juristischer Gesichtspunkte zu beachten.
Um die Rechte Dritter nicht zu verletzen, sollten Sie nur solche Domainnamen registrieren oder kaufen,
die keine Kennzeichnungsrechte Dritter verletzen (z.B. Markennamen mit Zusatz BMW-Fahrzeuge.de)
oder wettbewerbsrechtlich bedenklich sind (z.B. Falschreibweisen bekannter Internetprojekte oder Marken
wie altawisto.de).
Goldene Regel beachten
Um bei einer Domainregistrierung einen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden,
empfiehlt domain-recht.de
bei der Domainwahl unbedingt die folgenden sieben Regeln zu
beachten:
1. keine Marken, keine Namen von Unternehmen
2. keine Namen von Prominenten
3. keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
4. keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
5. keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
6. keine Tippfehler-Domains
7. Handel nur mit "ungefährlichen" Domains
Weiterhin schreibt domain-recht.de, dass die Wahl
folgender Domainnamen eher unproblematisch ist:
1. der eigene Vor- und/oder Nachname, auch abgekürzt
oder mit akademischem Grad (z.B. dr-mayer.com) oder Berufsbezeichnung(z.B.
friseur-schmidt.de)
2. der Name des eigenen Unternehmens, Vereins,
Organisation (mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., AG, oHG, KG, e.G.)
3. rein allgemein beschreibende Begriffe, wie
wirtschaft-online.de, i-love-you.com oder liberal.de
4. frei erfundene Phantasienamen, wie z.B.
fantasiename.de, noch-ne-komische-domain.com, oder die 0815.de. Achten Sie aber
darauf, ob der vermeintlich neu erfundene Begriff nicht schon als Marke
geschützt worden ist !
Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Domain-Recht hält der Online-Ratgeber
domain-recht.de für Sie bereit.
Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, finden Sie in der
Anwalts-Datenbank unter domain-anwalt.de
den passenden Anwalt in Ihrer Nähe.
Markenrecherchen können Sie zuverlässig und kostengünstig über unseren
Partner domainguard.de
in Auftrag geben.
domainguard.de :
Mit Markenrecherche gegen Abmahnungen
Mit einer Domain-Anmeldung verpflichtet man sich automatisch, keine
Markenrechte Dritter zu verletzen. Jedoch weiß niemand ganz genau, ob er
dabei Markenrechte verletzt oder nicht. Unwissenheit kann eine vermeintlich billige Domain
plötzlich gut 800 € teuer machen, wenn eine Abmahnung bezahlt werden muss,
die sich an den im Markenrecht üblichen Streitwerten von 50.000 €
orientiert.
Die aktuelle Diskussion im Internet und vielen anderen Medien über Abmahnungen
zeigt: Markenrechte vs. Domains werden die
Boomproblematik des Jahres im Web.
Fast allen Anmeldern von Domains fehlt also etwas ganz
Entscheidendes: eine professionelle Markenrecherche! Nur so
können Abmahnungen und der oft schmerzliche -weil
nachträgliche-
Verlust der eigenen Domain vermieden werden. Bislang gab es jedoch weder ein web-kompatibles Angebot
für professionelle Markenrecherchen noch Provider, die Markenrecherchen
in ihr
Angebot integriert hatten.
Das Markenresearch von domainguard.de bietet jetzt eine andere Komplexität als die
bloße Abfrage von
Domains bei der Denic. Bei Internet- Adressen können viele ähnliche
Domains unterschiedlicher Eigentümer nebeneinander existieren. Bei Marken
hingegen wird häufig schon allein wegen der Verwechslungsgefahr abgemahnt. D.h. eine professionelle Suchstrategie in
unterschiedlichen Datenbanken, wie sie domainguard.de
durchführt, ist bei einer Markenrecherche unbedingt erforderlich.
wird
domainguard.de kann Sie vor entsprechenden Abmahnungen bewahren und hat zwei Angebote:
- BasisResearch
Mit dem domainGuard Basis Research erfahren Sie, ob ein bestimmter Begriff,
so wie von Ihnen angegeben, schon als Marke in Deutschland angemeldet
und/oder eingetragen wurde. Innerhalb von 24-48 Stunden erhalten Sie Ihr
domainGuard Research Statement. Noch schneller geht es mit dem Express-Service: Je nach Zeitpunkt der Auftragsannahme erhalten Sie in wenigen
Stunden Ihr Research Statement.
- IntensivResearch
Sie möchten zusätzlich wissen, ob auch ähnliche Begriffe oder wichtige
Wortbestandteile Ihrer Domain oder "Noch-Nicht Domain" schon als
Marke in Deutschland eingetragen wurden oder gerade angemeldet werden? Beim
domainGuard Intensiv Research erhalten Sie das Research-Statement
innerhalb von ca. 24-72 Stunden. Sie bekommen dabei eine Liste der
Suchabfragen und neben der kompletten Auflistung identischer Marken,
-sofern vorhanden- eine Liste von bis zu 15 Einträgen ähnlicher Marken und
relevanter Wortbestandteile.
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