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			Deutschland:  Weltmeister im Marken anmelden 
      Nie zuvor wurden mit 87.000 Markenanmeldungen mehr Marken beim DPMA zur Anmeldung
			gebracht als im Jahr 2000. Mit derzeit über 16 Millionen de-Domains und weiteren Millionen com/net/org-Domains 
			sind auch bei den Domainregistrierungen die Deutschen "Weltmeister".   
			Des Anwalts Freude 
			;-) 
			So sind juristische Konflikte in Zusammenhang mit Marken und Domains bereits vorprogrammiert. Streitwerte 
			zwischen 25.000 €  bis 100.000 €  sind hierbei die Regel. Oft erreicht den "glücklichen Besitzer" 
			einer Domain unvermittelt die Abmahnung durch einen Anwalt. Die Kosten für die Abmahnung 	liegen oft 
			zwischen 2.000 € bis 5.000 € wobei der eigene Anwalt ist noch
              nicht berücksichtigt ist. 
			Das Internet ist nun einmal kein rechtsfreier Raum. Somit sind bei der Registrierung und der Vermarktung von 
			Domain-Namen eine Vielzahl juristischer Gesichtspunkte	zu beachten.
  
			Um die Rechte Dritter nicht zu verletzen, sollten Sie nur solche Domainnamen registrieren oder kaufen, 
			die keine Kennzeichnungsrechte Dritter verletzen (z.B.	Markennamen mit Zusatz BMW-Fahrzeuge.de) 
			oder wettbewerbsrechtlich bedenklich sind (z.B. Falschreibweisen bekannter Internetprojekte oder Marken
			wie altawisto.de). 
			  Goldene Regel beachten 
			Um bei einer Domainregistrierung einen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden,
			empfiehlt domain-recht.de
              bei der Domainwahl unbedingt die folgenden sieben Regeln zu
			beachten: 
			
			1. keine Marken, keine Namen von Unternehmen 
			2. keine Namen von Prominenten 
			3. keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software 
			4. keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen 
			5. keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen 
			6. keine Tippfehler-Domains 
			7. Handel nur mit "ungefährlichen" Domains 
			  
			Weiterhin schreibt domain-recht.de, dass die Wahl
			folgender Domainnamen eher unproblematisch ist:  
			 
			1.  der eigene Vor- und/oder Nachname, auch abgekürzt
			oder mit akademischem Grad (z.B. dr-mayer.com) oder Berufsbezeichnung(z.B.
			friseur-schmidt.de)
  
			2.  der Name des eigenen Unternehmens, Vereins,
			Organisation (mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., AG, oHG, KG, e.G.)
  
			3.  rein allgemein beschreibende Begriffe, wie
			wirtschaft-online.de, i-love-you.com oder liberal.de
  
			4.  frei erfundene Phantasienamen, wie z.B.
			fantasiename.de, noch-ne-komische-domain.com, oder die 0815.de. Achten Sie aber
			darauf, ob der vermeintlich neu erfundene Begriff nicht schon als Marke
			geschützt worden ist !
  
			Weitere Informationen 
			Ausführliche Informationen zum Domain-Recht hält der Online-Ratgeber 
			domain-recht.de für Sie bereit.  
			Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, finden Sie in der
			Anwalts-Datenbank unter domain-anwalt.de
 			den passenden Anwalt in Ihrer Nähe.  
			Markenrecherchen können Sie zuverlässig und kostengünstig über unseren
			Partner domainguard.de
 			in Auftrag geben.
  
			domainguard.de : 
			Mit Markenrecherche gegen Abmahnungen    
      Mit einer Domain-Anmeldung verpflichtet man sich automatisch, keine
			Markenrechte Dritter zu verletzen. Jedoch weiß niemand ganz genau, ob er
      dabei Markenrechte verletzt oder nicht. Unwissenheit kann eine vermeintlich billige Domain
			plötzlich gut 800 € teuer machen, wenn eine Abmahnung bezahlt werden muss,
			die sich an den im Markenrecht üblichen Streitwerten von 50.000 €
      orientiert.
			Die aktuelle Diskussion im Internet und vielen anderen Medien über Abmahnungen
			zeigt: Markenrechte vs. Domains  werden die
			Boomproblematik des Jahres im Web.    
			Fast allen Anmeldern von Domains fehlt also etwas ganz
              Entscheidendes: eine professionelle Markenrecherche! Nur so
              können  Abmahnungen und der oft schmerzliche -weil
              nachträgliche-
			Verlust der eigenen Domain vermieden werden. Bislang gab es jedoch weder ein web-kompatibles Angebot
			für professionelle Markenrecherchen noch Provider, die Markenrecherchen
            in ihr
			Angebot integriert hatten.    
              Das  Markenresearch von domainguard.de bietet jetzt eine andere Komplexität als die
              bloße Abfrage von
			Domains bei der Denic. Bei Internet- Adressen können viele ähnliche
			Domains unterschiedlicher Eigentümer nebeneinander existieren. Bei Marken
              hingegen wird häufig schon allein wegen der Verwechslungsgefahr abgemahnt. D.h. eine professionelle Suchstrategie in
			unterschiedlichen Datenbanken, wie sie domainguard.de
              durchführt, ist bei einer Markenrecherche unbedingt erforderlich.
              wird 
			   
			domainguard.de kann Sie vor entsprechenden Abmahnungen bewahren und hat zwei Angebote:
			
  				- BasisResearch
 
    			Mit dem domainGuard Basis Research erfahren Sie, ob ein bestimmter Begriff,
    			so wie von Ihnen angegeben, schon als Marke in Deutschland angemeldet
    			und/oder eingetragen wurde. Innerhalb von 24-48 Stunden erhalten Sie Ihr
    			domainGuard Research Statement. Noch schneller geht es mit dem Express-Service: Je nach Zeitpunkt der Auftragsannahme erhalten Sie in wenigen
    			Stunden Ihr Research Statement.  
  				 - IntensivResearch
 
    			Sie möchten zusätzlich wissen, ob auch ähnliche Begriffe oder wichtige
    			Wortbestandteile Ihrer Domain oder "Noch-Nicht Domain" schon als
    			Marke in Deutschland eingetragen wurden oder gerade angemeldet werden? Beim
                  domainGuard Intensiv Research erhalten Sie das Research-Statement
    			innerhalb von ca. 24-72 Stunden. Sie bekommen dabei eine Liste der
    			Suchabfragen und neben der kompletten Auflistung identischer Marken,
                  -sofern vorhanden- eine Liste von bis zu 15 Einträgen ähnlicher Marken und
    			relevanter Wortbestandteile. 
			 
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