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Domain- und Markenrecht
Deutschland:  Weltmeister im Marken anmelden
Nie zuvor wurden mit 87.000 Markenanmeldungen mehr Marken beim DPMA zur Anmeldung gebracht als im Jahr 2000. Mit derzeit über 16 Millionen de-Domains und weiteren Millionen com/net/org-Domains sind auch bei den Domainregistrierungen die Deutschen "Weltmeister".
 
Des Anwalts Freude
;-)
So sind juristische Konflikte in Zusammenhang mit Marken und Domains bereits vorprogrammiert. Streitwerte zwischen 25.000 €  bis 100.000 €  sind hierbei die Regel. Oft erreicht den "glücklichen Besitzer" einer Domain unvermittelt die Abmahnung durch einen Anwalt. Die Kosten für die Abmahnung liegen oft zwischen 2.000 € bis 5.000 € wobei der eigene Anwalt ist noch nicht berücksichtigt ist.
Das Internet ist nun einmal kein rechtsfreier Raum. Somit sind bei der Registrierung und der Vermarktung von Domain-Namen eine Vielzahl juristischer Gesichtspunkte zu beachten.

Um die Rechte Dritter nicht zu verletzen, sollten Sie nur solche Domainnamen registrieren oder kaufen, die keine Kennzeichnungsrechte Dritter verletzen (z.B. Markennamen mit Zusatz BMW-Fahrzeuge.de) oder wettbewerbsrechtlich bedenklich sind (z.B. Falschreibweisen bekannter Internetprojekte oder Marken wie altawisto.de).
 
Goldene Regel beachten

Um bei einer Domainregistrierung einen Rechtsstreit möglichst zu vermeiden, empfiehlt domain-recht.de bei der Domainwahl unbedingt die folgenden sieben Regeln zu beachten: 

1. keine Marken, keine Namen von Unternehmen
2. keine Namen von Prominenten
3. keine Titel von Zeitschriften, Filmen, Software
4. keine Städtenamen und Kfz-Kennzeichen
5. keine Bezeichnungen von staatl. Einrichtungen
6. keine Tippfehler-Domains
7. Handel nur mit "ungefährlichen" Domains
 
Weiterhin schreibt domain-recht.de, dass die Wahl folgender Domainnamen eher unproblematisch ist: 

1. der eigene Vor- und/oder Nachname, auch abgekürzt oder mit akademischem Grad (z.B. dr-mayer.com) oder Berufsbezeichnung(z.B. friseur-schmidt.de)

2. der Name des eigenen Unternehmens, Vereins, Organisation (mit oder ohne Rechtsformzusatz, wie GmbH, e.V., AG, oHG, KG, e.G.)

3. rein allgemein beschreibende Begriffe, wie wirtschaft-online.de, i-love-you.com oder liberal.de

4. frei erfundene Phantasienamen, wie z.B. fantasiename.de, noch-ne-komische-domain.com, oder die 0815.de. Achten Sie aber darauf, ob der vermeintlich neu erfundene Begriff nicht schon als Marke geschützt worden ist !

Weitere Informationen
Ausführliche Informationen zum Domain-Recht hält der Online-Ratgeber domain-recht.de für Sie bereit. 
Sollte es dennoch zu einem Rechtsstreit kommen, finden Sie in der Anwalts-Datenbank unter domain-anwalt.de den passenden Anwalt in Ihrer Nähe. 
Markenrecherchen können Sie zuverlässig und kostengünstig über unseren Partner domainguard.de in Auftrag geben.


domainguard.de
Mit Markenrecherche gegen Abmahnungen
 
Mit einer Domain-Anmeldung verpflichtet man sich automatisch, keine Markenrechte Dritter zu verletzen. Jedoch weiß niemand ganz genau, ob er dabei Markenrechte verletzt oder nicht. Unwissenheit kann eine vermeintlich billige Domain plötzlich gut 800 € teuer machen, wenn eine Abmahnung bezahlt werden muss, die sich an den im Markenrecht üblichen Streitwerten von 50.000 € orientiert. Die aktuelle Diskussion im Internet und vielen anderen Medien über Abmahnungen zeigt: Markenrechte vs. Domains werden die Boomproblematik des Jahres im Web. 
 
Fast allen Anmeldern von Domains fehlt also etwas ganz Entscheidendes: eine professionelle Markenrecherche! Nur so können  Abmahnungen und der oft schmerzliche -weil nachträgliche- Verlust der eigenen Domain vermieden werden. Bislang gab es jedoch weder ein web-kompatibles Angebot für professionelle Markenrecherchen noch Provider, die Markenrecherchen in ihr Angebot integriert hatten. 
 
Das  Markenresearch von domainguard.de bietet jetzt eine andere Komplexität als die bloße Abfrage von Domains bei der Denic. Bei Internet- Adressen können viele ähnliche Domains unterschiedlicher Eigentümer nebeneinander existieren. Bei Marken hingegen wird häufig schon allein wegen der Verwechslungsgefahr abgemahnt. D.h. eine professionelle Suchstrategie in unterschiedlichen Datenbanken, wie sie domainguard.de durchführt, ist bei einer Markenrecherche unbedingt erforderlich. wird 
 
domainguard.de
kann Sie vor entsprechenden Abmahnungen bewahren und hat zwei Angebote:
  • BasisResearch
    Mit dem domainGuard Basis Research erfahren Sie, ob ein bestimmter Begriff, so wie von Ihnen angegeben, schon als Marke in Deutschland angemeldet und/oder eingetragen wurde. Innerhalb von 24-48 Stunden erhalten Sie Ihr domainGuard Research Statement. Noch schneller geht es mit dem Express-Service: Je nach Zeitpunkt der Auftragsannahme erhalten Sie in wenigen Stunden Ihr Research Statement.
     
  • IntensivResearch
    Sie möchten zusätzlich wissen, ob auch ähnliche Begriffe oder wichtige Wortbestandteile Ihrer Domain oder "Noch-Nicht Domain" schon als Marke in Deutschland eingetragen wurden oder gerade angemeldet werden? Beim domainGuard Intensiv Research erhalten Sie das Research-Statement innerhalb von ca. 24-72 Stunden. Sie bekommen dabei eine Liste der Suchabfragen und neben der kompletten Auflistung identischer Marken, -sofern vorhanden- eine Liste von bis zu 15 Einträgen ähnlicher Marken und relevanter Wortbestandteile.
 

 

Verantwortlich für Inhalt und Angebot ist die Domain.Registrierungsstelle der ALZURA AG